Nachunternehmer nach DIN 77200: Welche Prüfungen vor der Beauftragung sinnvoll sind

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Nachunternehmer nach DIN 77200: Welche Prüfungen vor der Beauftragung sinnvoll sind

Kurz erklärt

Qualifikation, Versicherung und Einsatzorganisation: So behalten Sicherheitsunternehmen auch bei Nachunternehmern den Überblick.

Ein zusätzlicher Dienstleister schafft neue Schnittstellen

Ein Nachunternehmer kann bei einer Auftragsspitze helfen. Gleichzeitig entstehen Abstimmungsfragen: Wer weist das Personal ein? Wer erhält die aktuelle Dienstanweisung? Wer meldet Ausfälle und besondere Vorkommnisse? Diese Fragen sollten vor dem ersten gemeinsamen Einsatz beantwortet sein.

Was Abschnitt 4.13 konkret verlangt

Die Norm geht von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers zum Nachunternehmereinsatz aus. Eine weitere Unterbeauftragung durch diesen Nachunternehmer ist nach der Grundregel nicht zulässig. Eigene arbeitsvertraglich gebundene Sicherheitsmitarbeiter dürfen nicht über einen Nachunternehmer oder als selbstständiger Nachunternehmer für denselben Auftragnehmer tätig werden.

Bei jeder Auftragsvergabe ist zu prüfen und zu dokumentieren, dass das beauftragte Unternehmen die betreffenden Dienstleistungen nach den Normanforderungen erbringt. Dauert der Auftrag länger als zwölf Monate, ist die Prüfung mindestens jährlich zu wiederholen. Die eingesetzten Mitarbeiter sind dem Auftraggeber vor dem Einsatz schriftlich und namentlich zu benennen; die Anforderungen an Auswahl und Vorbereitung nach 4.14.2 gelten ebenfalls.

Am Ende des Abschnitts 4.13 lässt die Norm einzelvertraglich abweichende Regelungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu. Eine Abweichung sollte deshalb ausdrücklich bezeichnet, dokumentiert und hinsichtlich zwingender Gesetze sowie ihrer Bedeutung für den konkreten Zertifizierungsumfang geprüft werden. Daraus entsteht keine allgemeine Befreiung von Nachweispflichten.

Auch der Zertifizierungsumfang hat Grenzen

Qualidata beschreibt für ihr Verfahren auf Grundlage der DIN 77200-3:2020-07 eine Grenze: Eine einzelne Sicherungsdienstleistung ist nicht zertifizierbar, wenn sie zu mehr als 50 Prozent durch Sicherheitsmitarbeiter eines Subunternehmers erbracht wird. Prüfen Sie die maßgebliche Berechnung und Nachweisführung mit Ihrer Zertifizierungsstelle. Ein pauschaler Umsatzanteil im Gesamtunternehmen beantwortet die Frage zur jeweiligen Dienstleistung nicht.

Unser Vorschlag für die Lieferantenfreigabe

Prüffeld Praktische Frage
Auftrag Liegt die vorherige schriftliche Zustimmung oder eine ausdrücklich dokumentierte einzelvertragliche Abweichung vor?
Befähigung Wie wird die Eignung des tatsächlich eingesetzten Personals nachgewiesen?
Versicherung Sind Tätigkeit, Deckungsumfang und Laufzeit nachvollziehbar?
Organisation Wer ist während des Einsatzes entscheidungsfähig erreichbar?
Information Wie gelangen Änderungen und Vorfälle zu allen Betroffenen?

Mit einem überschaubaren ersten Auftrag beginnen

Unsere Empfehlung ist, die Zusammenarbeit zunächst eng zu begleiten. Prüfen Sie beispielsweise die Pünktlichkeit, Vollständigkeit der Übergabe und Qualität der Berichte. Besprechen Sie Abweichungen direkt mit dem verantwortlichen Ansprechpartner. Eine Freigabeentscheidung sollte später anhand konkreter Erfahrungen überprüft werden können.

Ein typischer Stolperstein: Personalwechsel

Ein Unternehmen wurde geprüft, aber kurz vor Schichtbeginn wird ein anderer Mitarbeiter geschickt. Legen Sie deshalb fest, wie solche Wechsel angekündigt und freigegeben werden. Die Prüfung einer Firma ersetzt nicht die Prüfung der für den Einsatz erforderlichen persönlichen Voraussetzungen.

Nachweise mit dem Auftrag verbinden

Ordnen Sie Freigabe, Vertrag, Tätigkeitsbeschreibung und die für die Zusammenarbeit nötigen Nachweise demselben Auftrag zu. Benennen Sie eine verantwortliche Stelle für die Aktualisierung. Damit wird aus einer Sammlung von E-Mail-Anhängen eine nachvollziehbare Steuerung der Zusammenarbeit.

Zum Prüfdatum ist die Neufassung von DIN 77200-3 als Entwurf geführt. Beobachten Sie den weiteren Normstand, ohne Entwurfsregeln bereits als verbindliche Anforderungen auszugeben.

Quellen und Originaldokumente

Originalquellen zuletzt geprüft am 20.10.2026. Die verlinkten Veröffentlichungen können vom Herausgeber aktualisiert werden.

Von der Regelung zur praktischen Umsetzung

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