AZAV: Wer ist wofür zuständig?

BasiQ Wissenswertes · AZAV & Qualität

AZAV: Wer ist wofür zuständig?

Kurz erklärt

FKS, DAkkS, Bundesagentur oder Jobcenter: Bei AZAV-Fragen kommt es auf das Anliegen an. Diese Übersicht trennt Zulassung, Förderung und Qualitätsprüfung und zeigt sinnvolle Kommunikationswege.

Die Frage entscheidet über den Ansprechpartner

Das Kommunikationskonzept der BA beschreibt die Rollen im Akkreditierungs- und Zulassungssystem. Die verlinkte Fassung V03 stammt vom April 2024 und wird weiterhin im offiziellen Downloadbereich angeboten. Für heutige Förderverfahren sind ergänzende Veröffentlichungen zu berücksichtigen.

Die Zuständigkeiten auf einen Blick

Stelle Aufgabe Bezug für Bildungsträger
Fachkundige Stelle (FKS) Prüft und entscheidet im regulären Zulassungsverfahren über Träger und Maßnahmen (§181 SGB III). Anträge, Nachweise und Fragen zur Zulassung.
DAkkS Akkreditiert die fachkundigen Stellen; die Akkreditierung betrifft deren Kompetenz (§177 SGB III). Von der eigenen Trägerzulassung unterscheiden.
Bundesagentur für Arbeit Übt nach §177 SGB III die Fachaufsicht über die Akkreditierungsstelle aus und kann nach §6 AZAV Umsetzungshinweise bereitstellen. Sie ermittelt außerdem die BDKS und übernimmt die gesetzlich vorgesehene Kostenzustimmung. Die BA hat mehrere unterschiedliche Rollen im System.
Beirat nach §182 SGB III Konkretisiert Zulassungsfragen durch Empfehlungen. Die FKS muss diese bei ihrer Prüfung anwenden (§177 Abs. 2 Nr. 5 SGB III).
BMAS Ist Programmeigner und für Änderungen der AZAV zuständig. Grundsätzliche Regelgestaltung.
Agentur für Arbeit / Jobcenter Bearbeiten Förderfragen entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Das konkrete Förderinstrument und Verfahren prüfen.

Zulassung und Förderentscheidung getrennt betrachten

Die Zulassung eines Angebots beantwortet noch nicht, ob eine bestimmte Person dafür gefördert wird. Beim Einlösen eines Gutscheins wird zusätzlich geprüft, ob Angebot, Förderziel und gesetzliche Voraussetzungen zusammenpassen. Das Kommunikationskonzept unterscheidet deshalb Zulassungsfragen bei der FKS von Förderfragen bei der zuständigen Agentur beziehungsweise dem Jobcenter.

Für die berufliche Weiterbildung ist seit dem 1. Januar 2025 eine Änderung zu beachten: Bei Neufällen liegen Weiterbildungsberatung, Bewilligung und Finanzierung einschließlich der Ausgabe des Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit. Die Integrationsverantwortung für Kunden des Jobcenters verbleibt dort. Die BA-Unterlage enthält zudem Übergangsregelungen für vor 2025 ausgegebene Bildungsgutscheine. Die allgemeine Darstellung aus dem Kommunikationskonzept von 2024 muss hier durch diese neueren Verfahrenshinweise ergänzt werden.

Eine Zulassung schließt weitere Qualitätsprüfungen nicht aus

§183 SGB III erlaubt der Agentur für Arbeit, die Durchführung einer Maßnahme zu prüfen und ihren Erfolg zu beobachten. Dazu gehören Auskünfte, Einsicht in maßnahmebezogene Unterlagen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Zutritt zu Räumen. Festgestellte Mängel können weitere Schritte auslösen. Erkenntnisse werden der FKS und der Akkreditierungsstelle mitgeteilt. Zulassungsprüfung und Prüfung der laufenden Durchführung erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben.

Bei Zulassungsfragen zuerst zur FKS

Nach dem Kommunikationskonzept beantwortet die FKS Fragen zu Ihrem Zulassungsverfahren. Bei offenen Fragen zu einer eingereichten Kostenvorlage kontaktiert sie den zuständigen BA-Bereich. Grundsätzliche ungeklärte Fragen können über die DAkkS und die Fachaufsicht weitergeleitet werden.

Die Unabhängigkeit der FKS bleibt dabei wesentlich: §177 SGB III stellt Anforderungen an die Trennung von Beratung und Zulassungsentscheidung. Eine Erläuterung der Prüfkriterien ist daher von einer Beratung zur Entwicklung Ihres konkreten QM-Systems oder Maßnahmenkonzepts zu unterscheiden.

Unser Praxistipp: Anfragen so vorbereiten, dass sie beantwortbar sind

Für die interne Organisation empfehlen wir eine kurze Anfragevorlage. Sie hilft, Rückfragen zu reduzieren und den bisherigen Bearbeitungsstand nachvollziehbar zu halten:

  1. Anliegen eingrenzen: Geht es um eine Zulassung, einen Förderfall, eine Kostenfrage oder eine laufende Prüfung?
  2. Den konkreten Vorgang benennen: Maßnahmebezeichnung, Zertifikatsnummer oder Aktenzeichen verwenden, soweit vorhanden.
  3. Den Sachverhalt knapp darstellen: Was ist geplant, was wurde bereits eingereicht und welcher Punkt ist offen?
  4. Die eigene Frage präzise formulieren: Welche Auskunft oder Entscheidung benötigen Sie für den nächsten Schritt?
  5. Die verwendete Grundlage nennen: Dokumenttitel, Fassung und passende Fundstelle angeben.
  6. Die Antwort dokumentieren: Datum, Ansprechpartner und betroffene Unterlagen festhalten; daraus folgende Änderungen im QM-System nachführen.

Bei einem Widerspruch zwischen zwei Auskünften hilft eine Gegenüberstellung der konkreten Aussagen. Prüfen Sie dabei zunächst, ob beide Stellen tatsächlich dieselbe Frage und denselben Verfahrensstand beurteilen. Eine Aussage zur persönlichen Förderung und eine Aussage zur Maßnahmenzulassung können unterschiedlich sein, ohne sich rechtlich zu widersprechen.

Weiterführende Beiträge

Kostenzustimmung 2026: Voraussetzungen und Verfahrensweg
Operativer Service: belegte Kontakte und Zuständigkeiten

Quellen und Originaldokumente

Originalquellen zuletzt geprüft am 20.10.2026. Die verlinkten Veröffentlichungen können vom Herausgeber aktualisiert werden.

Von der Regelung zur praktischen Umsetzung

Sie möchten Ihr Konzept, Ihre Dokumentation oder Ihr QM-System weiterentwickeln? Wir besprechen mit Ihnen, wo Unterstützung sinnvoll ist.

AZAV-Beratung kennenlernen ↗ · Weiterbildung zur AZAV-Fachkraft ↗

← Alle Beiträge in Wissenswertes

4 Views