BasiQ Wissenswertes · Kosten & Zulassung
Kostenzustimmung 2026: Was bei einer BDKS-Überschreitung zählt
Kurz erklärt
Höhere Maßnahmekosten brauchen eine tragfähige Begründung. Die Weisung ab April 2026 erläutert die Aufgaben von Träger, fachkundiger Stelle und Operativem Service Sachsen-Anhalt.
Wer entscheidet über was?
Die fachkundige Stelle prüft und erteilt die Maßnahmenzulassung. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt im Kostenzustimmungsverfahren einen abgegrenzten Teil der Kostenprüfung. Eine Zustimmung der BA ersetzt deshalb weder die Prüfung des Konzepts noch das Maßnahmenzertifikat.
Drei Fälle für die Kostenprüfung
| Kalkulation | Vorgehen |
|---|---|
| Keine Überschreitung des B-DKS | Prüfung und Zulassung durch die FKS bei Erfüllung aller Voraussetzungen. |
| Überschreitung bis einschließlich 25 Prozent | Die FKS prüft zusätzlich, ob notwendige besondere Aufwendungen die Überschreitung erklären. |
| Überschreitung um mehr als 25 Prozent | Zusätzliche Kostenzustimmung der BA vor der Zulassung durch die FKS. |
Diese Staffelung bezieht sich auf einen vorhandenen B-DKS. Gibt es für das Bildungsziel keinen solchen Wert und wird ein Schwellenwert angewendet, ist die Besonderheit zu beachten: Schon dessen Überschreitung erfordert eine Kostenzustimmung.
Die Begründung muss zum konkreten Angebot passen
Für die Kostenzustimmung sind notwendige überdurchschnittliche technische, organisatorische oder personelle Aufwendungen sowie ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse relevant. Entscheidend ist, warum gerade diese Maßnahme für ihre Zielgruppe die betreffenden Aufwendungen benötigt. Eine allgemeine Aussage wie „Unser Angebot ist besonders hochwertig“ macht das noch nicht nachvollziehbar.
Als Arbeitsgrundlage empfiehlt sich eine Übersicht: Welche Leistung verursacht die Mehrkosten? Weshalb ist sie für das Maßnahmeziel erforderlich? Welcher Nachweis belegt den Ansatz? Der Zusammenhang zwischen Zielgruppe, Leistung und Kosten sollte sich ohne zusätzliche Erklärungsrunden erschließen.
So läuft die Einreichung
- Der Träger erstellt Konzept, Realkalkulation und Nachweise.
- Die fachkundige Stelle prüft die Unterlagen und bereitet ihre begründete Kostenvorlage vor.
- Die FKS reicht den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Kostenvorlagebogen mit den notwendigen Anlagen beim Operativen Service Sachsen-Anhalt ein.
- Nach der Entscheidung über die Kostenzustimmung schließt die FKS das Zulassungsverfahren in eigener Verantwortung ab.
Das offizielle Formular nennt das Postfach Sachsen-Anhalt.043-OS@arbeitsagentur.de. Der formale Verfahrensweg läuft über die FKS.
Vollständigkeit vor dem Versand prüfen
Unvollständige Vorlagen werden in der Regel zurückgegeben. Auch bei Änderungen bestehender Zulassungen kann eine erneute Kostenzustimmung erforderlich werden. Klären Sie Änderungen daher vor ihrer Umsetzung mit der FKS und nutzen Sie die jeweils aktuelle Formularfassung.
Quellen und Originaldokumente
Originalquellen zuletzt geprüft am 19.10.2026. Die verlinkten Veröffentlichungen können vom Herausgeber aktualisiert werden.
Von der Regelung zur praktischen Umsetzung
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