BasiQ Wissenswertes · Kosten & Zulassung
BDKS 2026: Die Kostensätze für § 45, § 81 und § 16k richtig einordnen
Kurz erklärt
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Bundesdurchschnittskostensätze. Hier finden Sie die Werte für Aktivierung und Coaching, die passende Weiterbildungstabelle und die nächsten Schritte für Ihre Kalkulation.
Welche Tabelle ist die richtige?
Die Bundesdurchschnittskostensätze, kurz B-DKS oder BDKS, sind ein Maßstab für die Kostenprüfung bei der Maßnahmenzulassung. Für Aktivierung und berufliche Eingliederung nach § 45 SGB III einschließlich der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II gibt es eine kompakte Tabelle. Für berufliche Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III gilt eine eigene, nach Bildungszielen gegliederte Veröffentlichung. Beide Fassungen tragen den Stand 1. Juli 2026.
Die Werte für Aktivierung und Coaching
| Maßnahmeziel | Einzelmaßnahme | Gruppenmaßnahme im Klassenverband |
|---|---|---|
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Vermittlungshemmnisse | 61,51 € | 11,14 € |
| § 16k SGB II: ganzheitliche Betreuung | 61,51 € | Kein Gruppenwert ausgewiesen |
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit | 88,11 € | 15,46 € |
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme | 64,85 € | 13,86 € |
Die Tabellenwerte sind keine Monatspauschalen und keine Zusage für eine individuelle Förderung. Auch der veröffentlichte Kostensatz ersetzt keine nachvollziehbare Realkalkulation.
Berufliche Weiterbildung: Bildungsziel und Systematik prüfen
Die Weiterbildungstabelle verwendet die Klassifikation der Berufe 2010. Zusätzlich enthält sie Sonderpositionen, unter anderem für Schweißverfahren, Fahrzeugführung und umschulungsbegleitende Hilfen. Für die Zuordnung zählt der tatsächliche Inhalt Ihrer Maßnahme. Ein ähnlicher Kurstitel genügt nicht. Prüfen Sie deshalb Haupttabelle, Anlagen und die Zuordnung gemeinsam mit Ihrer fachkundigen Stelle.
Was bedeutet eine Überschreitung?
Bis zum B-DKS prüft die fachkundige Stelle unter anderem, ob die Kosten sachgerecht ermittelt wurden. Bei einer Überschreitung bis einschließlich 25 Prozent müssen notwendige besondere Aufwendungen die höheren Kosten begründen. Bei mehr als 25 Prozent ist zusätzlich eine Kostenzustimmung der BA erforderlich. Ein Sonderfall besteht, wenn statt eines B-DKS ein Schwellenwert anzuwenden ist: Hier kann bereits jede Überschreitung die Kostenzustimmung auslösen.
Unser Praxistipp für Ihre Kalkulation
- Förderinstrument, Bildungsziel und Durchführungsform festlegen.
- Die zutreffende Tabellenposition mit ihrem Stand dokumentieren.
- Personal, Räume, Ausstattung und weitere notwendige Aufwendungen nachvollziehbar kalkulieren.
- Abweichungen konkret begründen und frühzeitig mit der fachkundigen Stelle besprechen.
- Auswirkungen auf bestehende Zulassungen gesondert prüfen lassen. Ein neuer Tabellenwert verändert ein bestehendes Zertifikat nicht automatisch.
So bleibt erkennbar, wie Konzept, Kosten und Zulassungsverfahren zusammengehören.
Quellen und Originaldokumente
Originalquellen zuletzt geprüft am 19.10.2026. Die verlinkten Veröffentlichungen können vom Herausgeber aktualisiert werden.
Von der Regelung zur praktischen Umsetzung
Sie möchten Ihr Konzept, Ihre Dokumentation oder Ihr QM-System weiterentwickeln? Wir besprechen mit Ihnen, wo Unterstützung sinnvoll ist.
AZAV-Beratung kennenlernen ↗ · Weiterbildung zur AZAV-Fachkraft ↗
