AZAV-Beirat 2026: Digitale Angebote, Standorte und Fernunterricht

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AZAV-Beirat 2026: Digitale Angebote, Standorte und Fernunterricht

Kurz erklärt

Die Empfehlungen vom 17. Juni 2026 präzisieren die Anforderungen an Informationstechnik, Standorte und synchronen Unterricht. Daraus ergeben sich konkrete Prüfpunkte für Ihr QM-System.

Was die Fassung vom Juni 2026 aufgreift

Die Sammlung der Beiratsempfehlungen enthält Regelungen aus unterschiedlichen Jahren. Rot markierte Ergänzungen zeigen die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung. Für die Neuerungen vom 17. Juni 2026 stehen insbesondere IT-Ausstattung, Standortkriterien und Erläuterungen zum Fernunterricht im Mittelpunkt.

Digitale Voraussetzungen gehören zur Eignungsprüfung

Die Verfahren zur Eignungsfeststellung sollen, soweit erforderlich, auch den Umgang mit Hard- und Software berücksichtigen. Bei der Konzeption geht es außerdem um die technischen Voraussetzungen der Teilnehmer: benötigte Geräte, Software, Internetzugang und eine geeignete Lernumgebung. Ein digitales Angebot sollte deshalb beschreiben, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen und wie fehlende Ausstattung oder Kenntnisse behandelt werden.

Standorte müssen tatsächlich nutzbar und überprüfbar sein

Die Präzisierungen betreffen physische Standorte und Standorte, von denen digitale Maßnahmen administriert werden. Zugelassene Standorte müssen der tatsächlichen Leistungserbringung dienen, in das Managementsystem eingebunden und überprüfbar sein. Die Aufnahme setzt eine tatsächliche, zeitlich konkret bestimmte Anmietung voraus. Nach Ende der Nutzung ist der Standort wieder vom Zertifikat zu entfernen.

Für die Praxis bedeutet das: Standortverzeichnis, Mietnachweise, Verantwortlichkeiten und Zertifikate sollten denselben Stand abbilden. Temporäre Räume brauchen ebenso einen geregelten Prozess wie dauerhaft genutzte Schulungsorte.

Eine erreichbare Lehrkraft allein macht noch keinen Live-Unterricht

Die neue Erläuterung zum Fernunterricht verlangt für synchronen Informationsaustausch eine im Konzept verbindlich vorgesehene direkte und unmittelbare Interaktion in einem definierten Zeitraum. Die bloße Möglichkeit, bei Bedarf Kontakt aufzunehmen, genügt nicht. Eine Hotline oder ein Forum ersetzt daher keine verbindlich geplante synchrone Unterrichtsphase.

Die Sammlung unterscheidet außerdem Unterricht und asynchrone Maßnahmeanteile. Diese grundlegende Unterscheidung stammt bereits aus der Empfehlung von 2025. Asynchrone Anteile werden gesondert beschrieben und ausgewiesen. Für die ganzheitliche Betreuung nach §16k sind sie ausgeschlossen.

AZAV und FernUSG getrennt prüfen

Eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz lässt sich nicht ohne Prüfung auf die AZAV übertragen. Die Rechtsgrundlagen haben unterschiedliche Anforderungen. Konzept und Kalkulation können deshalb Anpassungen benötigen; eine gegebenenfalls erforderliche ZFU-Berechtigung ist der FKS vorzulegen.

Fünf Punkte für die interne Prüfung

  1. Technische Eignungsfeststellung und Unterstützungsbedarf dokumentieren.
  2. Bereitstellung und Nutzung der Lerntechnik im Konzept erklären.
  3. Standorte und Zertifikate mit der tatsächlichen Nutzung abgleichen.
  4. Synchrone und asynchrone Phasen im Ablaufplan eindeutig zuordnen.
  5. Änderungen mit der FKS abstimmen und kontrolliert in das QM-System übernehmen.

Quellen und Originaldokumente

Originalquellen zuletzt geprüft am 19.10.2026. Die verlinkten Veröffentlichungen können vom Herausgeber aktualisiert werden.

Von der Regelung zur praktischen Umsetzung

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