Grundkompetenzen und Monatsmeldelisten: Wer meldet was?

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Grundkompetenzen und Monatsmeldelisten: Wer meldet was?

Kurz erklärt

Die Monatsmeldelisten liefern Daten für die BDKS-Ermittlung. Die Ausfüllhinweise 2026 erklären, wer die Meldung erstellt und wie Grundkompetenzmaßnahmen eingeordnet werden.

Die Monatsmeldung ist eine Aufgabe der FKS

Nach den BA-Ausfüllhinweisen zur beruflichen Weiterbildung melden fachkundige Stellen monatlich die zugelassenen Maßnahmen und Maßnahmebausteine. Diese Daten bilden eine Grundlage für die Ermittlung der Bundesdurchschnittskostensätze. Es handelt sich nicht um eine monatliche Anwesenheitsmeldung, die jeder Bildungsträger selbst an dieses Postfach senden müsste.

Die Hinweise mit Stand 1. Januar 2026 nennen den fünften Werktag des Folgemonats als Einreichungstermin. Für die Meldung ist die individuell bereitgestellte Excel-Vorlage der FKS zu verwenden. Das dort genannte Postfach lautet Sachsen-Anhalt.043-OS@arbeitsagentur.de. Wenn es keine Zulassungen gab, sehen die Hinweise eine Fehlanzeige vor.

Welche Zulassungen gehören hinein?

Neuzulassungen von Maßnahmen und Maßnahmebausteinen werden einzeln erfasst. Änderungen gehören in die Liste, wenn sie den Kostensatz verändern. Eine reine Standortänderung ohne Kostenänderung ist nach den Hinweisen nicht zu melden. Auch Maßnahmeentzüge und Praktikumsbausteine mit Kostensatz null werden nicht für die B-DKS-Ermittlung aufgenommen.

Systematikposition, Zertifikat und Kosten müssen zusammenpassen

Die Zuordnung folgt dem inhaltlichen Schwerpunkt der Maßnahme. Die fünfstellige Systematikposition, gegebenenfalls ergänzt um die Kennzeichnung einer Sonderposition, muss zum Zertifikat passen. Für Kosten je Unterrichtsstunde sind Zahlen mit zwei Nachkommastellen vorgesehen. Eine falsche Eingruppierung lässt sich nicht durch einen passenden Marketingtitel ausgleichen.

Wie werden Grundkompetenzen eingeordnet?

Die Ausfüllhinweise nennen für Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen die Systematikposition 71401. Als inhaltliche Bereiche werden Lesen, Schreiben, Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie genannt. Diese meldetechnische Zuordnung ist weder eine Aussage, dass jeder Teilnehmer zur Bürohilfskraft ausgebildet wird, noch eine eigenständige Förderzusage.

Die individuelle Förderfähigkeit richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen und den Fachlichen Weisungen. Der BA-Hinweis zum Sprachanteil grenzt Grundkompetenzen zudem vom allgemeinen, primären Deutscherwerb ab.

Was Bildungsträger daraus mitnehmen können

Halten Sie Bildungsziel, Inhalte, Stunden, Kosten und Zertifikatsdaten konsistent. Stimmen Sie die Zuordnung mit Ihrer FKS ab, bevor widersprüchliche Angaben in verschiedene Formulare übernommen werden. Ein kleiner Stammdatensatz je Maßnahme hilft: eindeutige Bezeichnung, Version, Systematikposition, Zertifikatsnummer, Kostensatz und Änderungsdatum.

Dokumentgrundlage für die Meldedetails: BA, „Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung“, Stand 1. Januar 2026, insbesondere Seiten 1, 3 und 6. Die aktuelle individuelle Vorlage ist über die FKS zu beziehen.

Quellen und Originaldokumente

Originalquellen zuletzt geprüft am 19.10.2026. Die verlinkten Veröffentlichungen können vom Herausgeber aktualisiert werden.

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