BasiQ Wissenswertes · Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte: Welche Schwellenwerte gelten jetzt?
Kurz erklärt
Ab 50 Beschäftigten gilt die allgemeine Bestellungspflicht. Bei 21 bis 49 entscheidet eine besondere Gefährdung mit. Die aktuelle Regel verständlich erklärt.
Die bekannte 20er-Grenze genügt nicht mehr
Ältere Merkblätter nennen häufig eine allgemeine Pflicht bei mehr als 20 Beschäftigten. Die zum 20. Oktober 2026 geprüfte Fassung von § 22 SGB VII enthält eine neue Staffelung. Wer seine Organisation überprüft, sollte deshalb den aktuellen Gesetzestext und die hierzu aktualisierten Informationen des Unfallversicherungsträgers verwenden.
| Regelmäßige Beschäftigtenzahl | Einordnung nach § 22 SGB VII |
|---|---|
| Bis zu 20 | Keine allgemeine Bestellungspflicht allein aufgrund der Zahl. Eine Anordnung des Unfallversicherungsträgers bei besonderer Gefährdung bleibt möglich. |
| 21 bis 49 | Ein Sicherheitsbeauftragter ist zu bestellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. |
| 50 bis 249 | Bestellungspflicht. Liegt keine besondere Gefährdung vor, genügt nach dem Gesetz ein Sicherheitsbeauftragter. Bei besonderer Gefährdung ist der Bedarf entsprechend zu bestimmen. |
| Ab 250 | Bestellung unter Berücksichtigung der Gefahren und der Zahl der Beschäftigten. Keine allgemeine feste Quote im Gesetz. |
Die Gefährdungsbeurteilung ist damit auch für die Bestellentscheidung wesentlich. Eine besondere Gefährdung darf weder allein aufgrund einer Berufsbezeichnung unterstellt noch ohne Prüfung verneint werden. Der Unfallversicherungsträger kann bei besonderer Gefährdung unabhängig von der allgemeinen Schwelle eine Bestellung anordnen.
Wer zählt mit?
§ 22 nennt neben Beschäftigten ausdrücklich weitere Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 2, 8 und 12 SGB VII. Das kann insbesondere für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bedeutsam sein. Prüfen Sie deshalb die tatsächlich erfassten Personengruppen. Eine Auswertung allein der Lohnabrechnung kann zu kurz greifen. Die Teilzeitgewichtung für den ASA ist eine andere Regel und darf nicht einfach hierher übertragen werden.
Was macht ein Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie achten im Arbeitsumfeld auf Schutzvorrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und Unfallgefahren und weisen auf Probleme hin. Sie ersetzen weder die SiFa noch den Betriebsarzt und übernehmen durch die Bestellung nicht automatisch die Führungsverantwortung des Arbeitgebers.
Die Zahl muss zur Arbeitsorganisation passen
Unser Praxisbeispiel: Ein Unternehmen betreibt mehrere räumlich getrennte Standorte und arbeitet in Schichten. Prüfen Sie, welche Gefährdungen bestehen, wer die Arbeit vor Ort kennt und wie Hinweise die Verantwortlichen erreichen. Wo der tatsächliche Bedarf über die gesetzliche Mindestbesetzung hinausgeht, ist eine weitergehende Besetzung sinnvoll. Eine Person auf dem Organigramm allein schafft noch keine wirksame Unterstützung.
So dokumentieren Sie die Entscheidung
- Aktuelle Rechtsgrundlage und zuständigen Unfallversicherungsträger feststellen.
- Maßgebliche Personenzahl und betroffene Bereiche ermitteln.
- Besondere Gefährdungen anhand der GBU bewerten.
- Bedarf, Auswahl und Aufgaben nachvollziehbar festhalten.
- Betriebsrat oder Personalrat entsprechend der gesetzlichen Vorgabe beteiligen.
- Qualifizierung, Zeit für die Aufgabe und Zusammenarbeit organisieren.
Veraltete Bestelllisten sollten nicht vorschnell reduziert werden. Prüfen Sie zuerst die konkrete Gefährdung und die funktionierende Organisation.
Quellen und Originaldokumente
Originalquellen zuletzt geprüft am 20.10.2026. Die verlinkten Veröffentlichungen können vom Herausgeber aktualisiert werden. Beispiele und Umsetzungsvorschläge stammen von BasiQ.
Die Umsetzung im Unternehmen klären
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